Einfache Beantragung
Klare Abläufe ohne unnötige Komplexität.
Sind Ihnen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gold wert?
Mit einem strukturierten Sachbezug stärken Sie Wertschätzung, Motivation und finanzielle Perspektiven im Team.
Sachbezüge sind Einnahmen, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel Waren und Dienstleistungen, die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber als Gehaltsnebenleistung anbieten können.
Bis zu einer Freigrenze von 50 Euro im Monat wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG der Sachbezug nicht zum Arbeitslohn dazu gerechnet.
Wichtig: Der Sachbezug muss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Gold steht für Werthaltigkeit, Beständigkeit, Lob und Wertschätzung - Werte, die Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermitteln möchten.
Durch den Sachbezug in Gold fühlen sich Mitarbeitende nicht nur belohnt, sondern auch emotional wertgeschätzt. Das kann die Bindung und Motivation im Unternehmen deutlich stärken.
Beim ratierlichen Goldkauf erwerben Angestellte direkt Gold, das beim Erreichen von 20 Gramm automatisch ausgeliefert wird.
Edelmetalle sind als Wirtschaftsgut i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu qualifizieren und damit kein Zahlungsmittel, sondern eine Sache.
Sie bringen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Thema Sparen und Vermögensaufbau näher. Finanzielle Stabilität sorgt oft für mehr Fokus und Ausgeglichenheit im Arbeitsalltag.
Klare Abläufe ohne unnötige Komplexität.
Keine zusätzlichen oder versteckten Kosten.
Angestellte können jederzeit eigene Goldkäufe ergänzen.
Die Vereinbarung wird unmittelbar durch die Angestellten abgeschlossen.
Auch beim Ausscheiden aus dem Unternehmen bleibt der Ablauf schlank.
Sobald 20 g Gold bespart sind, erfolgt die Auslieferung automatisch.
Individuell für Ihr Unternehmen, rechtlich sauber eingeordnet und einfach im Alltag umsetzbar.